Basis 2
.... Kurs zur Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung.
Verhaltenstraining im Kreise der unterschiedlichsten Vierbeiner und die Begegnung mit vielen Menschen, die Vermittlung von Grundgehorsamsübungen (Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz mit Herankommen usw.) und die Gewöhnung an den Straßenverkehr, an Radfahrer und Jogger führt dann schon hin zur Begleithundeprüfung. Die Prüfung wird von einem Leistungsrichter des Südwestdeutschen Hundesportverbandes abgenommen und durch einen Prüfungsnachweis bestätigt.
Seit dem 01.01.2012 gilt die Prüfungsordnung des VDH..
Sie besteht aus drei Teilen:
- Nachweis einer Sachkundeprüfung des Hundeführers (schriftlich)
- Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
- Prüfung im Verkehr.
- Das Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate. Die Hunde müssen durch eine Tätowiernummer und/oder Chipnummer identifizierbar sein.
Der Ablauf der Begleithundeprüfung auf dem Übungsplatz ist von der Prüfungsordnung vorgeschrieben.
2. Der Ablauf in Kurzform:
Die Leinenführigkeit
Mit dem Hörzeichen "Fuß" wird der vorgeschriebene Prüfungsablauf bewältigt. Dieser beinhaltet Schrittwechsel (normal, schnell, langsam), Richtungsänderungen (links, rechts, kehrt), selbstständiges Sitz des Hundes beim Halten sowie neutrales Verhalten in einer Personengruppe.
Die Freifolge
Nachdem der Hund abgeleint wurde, wird der oben beschriebene Ablauf, beginnend mit der Personengruppe, in der Freifolge wiederholt.
Die Sitzübung
Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen für „Absitzen“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundefüherer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Gst ein.
Die Platzübung
Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen für „Fuß gehen“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der Hundeführer eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen für „Ablegen“ und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen.
Ablegen
Während ein Hund vorgeführt wird, wird der andere an der Seite vom Übungsplatz im „Platz“ abgelegt. Der Hundeführer steht etwa 30 Schritte mit dem Rücken zum Hund entfernt.
Für die Übung werden max. 60 Punkte vergeben. 42 Punkte müssen mindestens erreicht werden.
3. Prüfung im Verkehr (kann von Prüfung zu Prüfung variieren):
- zb.Begegnung mit Radfahrern
- zb.Begegnung mit Autos
- zb.Begegnung mit Joggern/Inline-Scatern
- zb.Begegnung mit anderen Hunden
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber anderen Hunden.